m-haditec
GmbH & Co. KG

 

Halal-Zertifikat


Ihr Partner für islamisches Marketing

     

 

Georg-Wulf-Str. 15
D-28199 Bremen

Tel: +49 (0) 421 479 3832
Fax: +49 (0) 421 333 1667

Allgemeine Vergabebedingungen
für das Halal-Zertifikat

Anbieter des Halal-Zertifikates ist die

m-haditec GmbH & Co. KG,
Georg-Wulf-Str. 15,
28199 Bremen,

-       im Folgenden " m-haditec GmbH & Co. KG " genannt       -

Der Antragsteller für das Führen des Halal-Zertifikates wird im Folgenden "Kunde" genannt.

Das Halal-Zertifikat wird nur an die Ware X vergeben.

-       im Folgenden " Ware" genannt       -

  1. Allgemeines

  2. Das Halal-Zertifikat

  3. Angebote und Vertragsabschluss

  4. Preise und Leistungen

  5. Zertifizierung

  6. Zahlung

  7. Widerruf

  8. Ende des Vertrages

  9. Vergabekatalog

  10. Haftung

  11. Schlussbestimmungen, Gerichtstand

1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Vergabebedingungen gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Halal-Zertifikat der m-haditec GmbH & Co Kommanditgesellschaft. AGB' anderer Geschäftsfelder der m-haditec GmbH und Co Kommanditgesellschaft finden für das vorliegende Zertifizierungsverfahren keine Anwendung.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
1.3. Abweichende und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Das Halal-Zertifikat
2.1. Die m-haditec GmbH & Co KG bietet für Unternehmen im deutschsprachigen Raum ein Halal-Zertifikat, mit dem die aus islamischer Sicht einwandfreie erlaubte (halal) Beschaffenheit von Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Konsumgütern zertifiziert wird. Die Zertifizierung erfolgt nach einer sachgerechten Prüfung der Inhaltsstoffe und Besichtigung der Produktionsstätten nach islamisch religiösen Gesichtspunkten. Gesundheitliche Aspekte finden bei der Überprüfung keine Anwendung.
2.2. Das Halal-Zertifikat wird nur für Waren verliehen, deren Inhalt und Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Zertifizierung durch die m-haditec GmbH & Co. KG der erlaubten Beschaffenheit entsprechen. Die Prüfung der Waren des Kunden wird von der m-haditec GmbH & Co. KG ausschließlich anhand des Vergabekataloges durchgeführt und nur im Hinblick auf das Halal-Zertifizierungsverfahren durchgeführt. Entspricht die Ware nicht den strengen Anforderungen, wird die Zertifizierung nur unter Hinweis auf den allgemeinen Vergabekatalog abgelehnt. Eine Detailaufschlüsselung der Versagungsgründe erfolgt nicht.
2.3. Eine Rechtsberatung des Kunden durch die m-haditec GmbH
& Co. KG wird NICHT durchgeführt.

3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebotsunterlagen wie Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Materialangaben, sind für uns nicht verbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.2. Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die Dauer von 30 Werktagen verbindlich.
3.3. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
3.4. Für Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.

4. Preise und Leistungen
4.1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Erhöhen sich nach Vertragsabschluß die Lohn- und Materialkosten bzw. Mehrwertsteuer in nicht vorhersehbarer Weise, so sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt.
4.2. Nicht im Vertrag veranschlagte Arbeiten insb. Nebenabreden sind einschl. etwaiger Auslösungen und Fahrtauslagen zu Tagespreisen gesondert gemäß Stundennachweisen zu bezahlen.

5. Zertifizierung

5.1 Die Ware des Halal-Zertifikat-Kunden
5.1.1 Das einzelne Vergabeprüfungsverfahren umfasst grundsätzlich alle Inhaltsstoffe der Ware. Teilzertifizierungen werden nicht durchgeführt. Hat der Kunde die Inhaltsstoffe nicht vollständig oder unzutreffend angegeben, so kann der Kunde von der Zertifizierung ausgeschlossen werden.

5.2 Rechte des Halal-Zertifikates-Kunden
5.2.1 Nach erfolgreicher Zertifizierung ist der Kunde berechtigt, das Halal-Zertifikat auf der Ware für die jeweilige Vertragsdauer (Grundlaufzeit 1 Jahr) zu führen.
5.2.2
Die m-haditec GmbH & Co. KG verleiht dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Verwendung des Logos ausschließlich auf der zertifizierten Ware. Auf weiteren Waren darf der Kunde das Zertifikat nicht führen. Jede anderweitige Verwendung des Zertifikates ist untersagt.
5.2.3 Die Einbindung des Zertifikates darf nur in der von der m-haditec GmbH & Co. KG vorgegebenen Weise erfolgen. Eine andere Verwendung, unter Abweichung der von der m-haditec GmbH & Co. KG vorgegebenen Bedingungen ist untersagt.
5.2.4 Der Kunde kann bei Wunsch ab der Zertifizierung in der öffentlich einsehbaren Liste der nach Halal-Zertifikat-Richtlinien zertifizierten Internetseiten geführt werden. Der Kunde willigt in diesem Fall in die Veröffentlichung seiner Impressumsdaten und dem Datum der Zertifizierung ein. Das Zertifikat wird nur mit dem Datum der Zertifizierungsprüfung verliehen.
5.2.5 Die m-haditec GmbH & Co. Kommanditgesellschaft übernimmt keine Garantie dafür, dass das von ihm erteilte Zertifikat im Ausland uneingeschränkt Annerkennung findet. Insbesondere ist die m-haditec GmbH & Co Kommanditgesellschaft nicht verpflichtet weitere Anstrengungen zur Annerkennung des Zertifikates im Ausland zu unternehmen.

5.3 Pflichten des Kunden:
5.3.1 Halal-Zertifikat-Berechtigte verpflichten sich in besonderem Maße der Transparenz und der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Daher ist jede Änderung des Impressums, d.h. der Stammdaten des Kunden nach der Zertifizierung gegenüber der m-haditec GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen. Auch jede Änderung der Ware durch die der Halal-Zertifikat-Prüfkatalog berührt werden könnte, ist gegenüber der m-haditec GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen. Infolge der vom Kunden vorgenommen Änderungen kann das Zertifikat entzogen werden, wenn nunmehr die strengen Vergaberichtlinien nicht mehr eingehalten sind.
5.3.2 Änderungen in der Herstellung, können zur Aberkennung des Zertifikates führen. Vor der weiteren Verwendung des Zertifikates ist ein erneutes, kostenpflichtiges Zertifizierungsverfahren durchzuführen. Für die Erweiterungsprüfungen werden jedoch nur die Kosten der Verlängerungsprüfung berechnet.

5.4 Folgen des Missbrauchs
5.4.1 Das Halal-Zertifikat unterliegt dem ausschließlichen Urheberrecht der m-haditec GmbH & Co. KG, zugleich ist es wettbewerbs- und markenrechtlich geschütztes Zeichen der m-haditec GmbH & Co. KG. Missbraucht der Kunde das Zertifikat, etwa durch Einbindung desselben auf einer anderen, nicht zertifizierten Ware oder verstößt er nach der Zertifizierung gegen Informationspflichten gegenüber der m-haditec GmbH & Co. KG, so ist die m-haditec GmbH & Co. KG berechtigt, das weitere Führen des Zertifikates zu untersagen.
5.4.2 Erstattungen von Zertifizierungskosten erfolgen im Falle des Widerrufes nicht. Nach Eingang des Widerrufs zur Führung des Zertifikates hat der Kunde jede weitere Verwendung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die zur Verfügung gestellten Daten zur Einbindung des Halal-Zertifikates zu vernichten.
5.4.3 Die rechtsmissbräuchliche Nutzung des Zertifikates wird mit aller Konsequenz für den Kunden verfolgt werden.

5.5 Kunden und Vergabevorbehalt
5.5.1 Die m-haditec GmbH & Co. KG behält sich die Ablehnung der Erteilung des Zertifikates vor. Das Zertifikat kann auch für Waren verweigert werden, deren Inhalt die Vergabekriterien formal erfüllen. Eine Ablehnung kann insbesondere ausgesprochen werden, wenn sonstige Waren des Kunden gegen Sitten und Anstandsgebote verstoßen.
5.5.2
Kundenanträge, denen die für die weitere Bearbeitung oder Vergabe erforderlichen Daten fehlen oder deren Daten unvollständig sind, können zurückgewiesen werden.
5.5.3 Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikates besteht in Falle der Ablehnung oder der Nichtzahlung der Zertifizierungsrechnung nicht.
5.5.4
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Zusendung des Zertifikates können nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist.

6. Zahlung
6.1 Unsere Rechnung wird fällig und zahlbar ohne Abzug mit Rechnungsstellung, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
6.2 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen und erfolgloser Nachfristsetzung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Mahnkosten und Gebühren gehen zu lasten des Auftraggebers.
6.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden alle offen stehenden Forderungen sofort fällig.
6.4 Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
6.5 Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Leistung bis zur Erfüllung zu verweigern. Bei Verweigerung des Kunden oder fruchtlosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten, die Arbeiten einstellen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6.6 Wir sind berechtigt, ein dem Käufer zustehendes Guthaben auf unsere Forderungen anzurechnen. Die Aufrechnung und die Zurückhaltung wegen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern dieselben von uns nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig tituliert sind.

7. Widerruf

7.1. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

m-haditec GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Gürhan Özoguz
Georg-Wulf-Str. 15
28199 Bremen.
info@m-haditec.de
Fax: 0421 3331667

7.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang
Ende der Widerrufsbelehrung

8. Ende des Vertrages
8.1. Beantragt der Kunde vor Ablauf des Vertrages die Verlängerung des Rechtes zum Führen des Zertifikates nicht, so hat er die weitere Verwendung bei Vertragsablauf einzustellen. Er wird mit dem Tage des Ablaufes des Zertifizierungszeitraumes aus der Verwenderdatenbank entfernt.
8.2.
Die Vertragsgestaltung im Einzellfall und der Ablauf des Zertifizierungsverfahrens ergibt sich verbindlich aus den besonderen Zertifizierungsbedingungen.

9. Vergabekatalog
9.1
Der für die einzelnen Halal-Zertifikate vorgesehene Vergabekatalog wird ausschließlich von der m-haditec GmbH & Co. KG festgelegt. Dieser Vergabekatalog kann Änderungen unterliegen, die berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zertifizierungsumfang hat der Kunde nicht. Es ist beabsichtigt, den Kunden von Änderungen des Vergabekataloges auch nach seiner Zertifizierung in Kenntnis zu setzen.

10. Haftung
10.1.
Das Halal-Zertifikat wird für den Zustand der Ware des Kunden am Tage der Vergabeprüfung verliehen. Falls möglich wird ein Muster (nicht bei Lebensmitteln) der Ware des Kunden zu den Prüfunterlagen genommen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Kundenangaben ist ausgeschlossen. Die Ware des Kunden ist nur für den Tag der Zertifizierung mit den Vergaberichtlinien abgeglichen.
10.2. Die Gewährleistungspflicht für die Leistungen der m-haditec GmbH & Co. KG beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung.
10.3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten haftet die m-haditec GmbH & Co. KG nicht. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.
10.5.
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vetragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir haften nicht für Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen Gewinn, es sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, sofern die Ursache des Schadens in Vor- bzw. Nachleistungen von Dritten, Anweisungen des Auftraggebers begründet ist.

11. Schlussbestimmungen, Gerichtstand
11.1.
Die Dienstleistung der m-haditec GmbH & Co. KG betreffend des Halal-Zertifikates werden ausschließlich in deutscher Sprache erbracht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
11.2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bremen. Das Gleiche gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand Juli 2005

In Kooperation mit

 

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