Allgemeine
Vergabebedingungen
für das Halal-Zertifikat
Anbieter des
Halal-Zertifikates ist die
m-haditec GmbH
& Co. KG,
Georg-Wulf-Str. 15,
28199 Bremen,
- im Folgenden " m-haditec
GmbH
&
Co. KG " genannt -
Der Antragsteller für das
Führen des Halal-Zertifikates wird im Folgenden "Kunde"
genannt.
Das Halal-Zertifikat wird nur
an die Ware X vergeben.
- im Folgenden "
Ware" genannt -
-
Allgemeines
-
Das Halal-Zertifikat
-
Angebote und Vertragsabschluss
-
Preise und Leistungen
-
Zertifizierung
-
Zahlung
-
Widerruf
-
Ende des
Vertrages
-
Vergabekatalog
-
Haftung
-
Schlussbestimmungen, Gerichtstand
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen
Vergabebedingungen gelten für alle Leistungen im
Zusammenhang mit dem Halal-Zertifikat der m-haditec GmbH
& Co Kommanditgesellschaft.
AGB' anderer Geschäftsfelder der m-haditec GmbH und Co
Kommanditgesellschaft finden für das vorliegende
Zertifizierungsverfahren keine Anwendung.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam
sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen nicht berührt.
1.3. Abweichende und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Das
Halal-Zertifikat
2.1. Die
m-haditec GmbH & Co KG
bietet für Unternehmen im deutschsprachigen Raum ein Halal-Zertifikat, mit dem
die aus islamischer Sicht einwandfreie erlaubte (halal)
Beschaffenheit von Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Konsumgütern zertifiziert wird. Die Zertifizierung erfolgt nach einer sachgerechten
Prüfung der Inhaltsstoffe und Besichtigung der Produktionsstätten
nach islamisch religiösen Gesichtspunkten. Gesundheitliche
Aspekte finden bei der Überprüfung keine Anwendung.
2.2.
Das Halal-Zertifikat wird nur für Waren verliehen, deren
Inhalt und Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Zertifizierung
durch die m-haditec GmbH
&
Co. KG der erlaubten
Beschaffenheit entsprechen. Die Prüfung der Waren des Kunden
wird von der m-haditec GmbH
&
Co. KG ausschließlich anhand
des Vergabekataloges durchgeführt und nur im Hinblick auf
das Halal-Zertifizierungsverfahren durchgeführt. Entspricht
die Ware nicht den strengen Anforderungen, wird die
Zertifizierung nur unter Hinweis auf den allgemeinen
Vergabekatalog abgelehnt. Eine Detailaufschlüsselung der
Versagungsgründe erfolgt nicht.
2.3. Eine Rechtsberatung des
Kunden durch die m-haditec GmbH
&
Co. KG wird NICHT durchgeführt.
3.
Angebote und Vertragsabschluss
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebotsunterlagen
wie Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen,
Materialangaben, sind für uns nicht verbindlich, soweit wir
eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich
übernommen haben. Änderungen bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
3.2. Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die
Dauer von 30 Werktagen verbindlich.
3.3. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
3.4. Für Art und Umfang der von uns zu erbringenden
Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten,
Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.
4.
Preise und Leistungen
4.1. Maßgebend sind die in unserer
Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Erhöhen sich nach
Vertragsabschluß die Lohn- und Materialkosten bzw.
Mehrwertsteuer in nicht vorhersehbarer Weise, so sind wir zu
einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt.
4.2. Nicht im Vertrag veranschlagte Arbeiten insb.
Nebenabreden sind einschl. etwaiger Auslösungen und
Fahrtauslagen zu Tagespreisen gesondert gemäß
Stundennachweisen zu bezahlen.
5. Zertifizierung
5.1 Die Ware des Halal-Zertifikat-Kunden
5.1.1 Das
einzelne Vergabeprüfungsverfahren umfasst grundsätzlich alle
Inhaltsstoffe der Ware. Teilzertifizierungen werden nicht
durchgeführt. Hat der Kunde die Inhaltsstoffe nicht
vollständig oder unzutreffend angegeben, so kann der
Kunde von der Zertifizierung ausgeschlossen werden.
5.2 Rechte des
Halal-Zertifikates-Kunden
5.2.1
Nach erfolgreicher Zertifizierung ist der Kunde berechtigt,
das Halal-Zertifikat auf der Ware für die jeweilige
Vertragsdauer (Grundlaufzeit 1 Jahr) zu führen.
5.2.2
Die m-haditec GmbH
&
Co.
KG verleiht dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht für die Verwendung des Logos ausschließlich
auf der zertifizierten Ware. Auf weiteren Waren darf der Kunde das Zertifikat nicht
führen. Jede anderweitige Verwendung des Zertifikates ist
untersagt.
5.2.3 Die Einbindung des
Zertifikates darf nur in der von der m-haditec GmbH
&
Co. KG
vorgegebenen Weise erfolgen. Eine andere Verwendung, unter Abweichung der von der m-haditec GmbH
&
Co. KG
vorgegebenen Bedingungen ist untersagt.
5.2.4 Der Kunde kann bei Wunsch ab der
Zertifizierung in der öffentlich einsehbaren Liste der nach Halal-Zertifikat-Richtlinien zertifizierten Internetseiten
geführt werden. Der Kunde willigt in diesem Fall in die Veröffentlichung seiner
Impressumsdaten und dem Datum der Zertifizierung ein. Das
Zertifikat wird nur mit dem Datum der Zertifizierungsprüfung
verliehen.
5.2.5 Die m-haditec GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
übernimmt keine Garantie dafür, dass das von ihm erteilte
Zertifikat im Ausland uneingeschränkt Annerkennung findet.
Insbesondere ist die m-haditec GmbH & Co
Kommanditgesellschaft nicht verpflichtet weitere
Anstrengungen zur Annerkennung des Zertifikates im Ausland
zu unternehmen.
5.3 Pflichten
des Kunden:
5.3.1
Halal-Zertifikat-Berechtigte verpflichten sich in besonderem
Maße der Transparenz und der Einhaltung der einschlägigen
Vorschriften.
Daher ist jede
Änderung des Impressums, d.h. der Stammdaten des
Kunden nach der Zertifizierung gegenüber der m-haditec GmbH
& Co. KG unverzüglich
anzuzeigen. Auch jede Änderung der Ware durch die
der Halal-Zertifikat-Prüfkatalog berührt werden könnte, ist
gegenüber der m-haditec GmbH
& Co. KG unverzüglich
anzuzeigen. Infolge der vom Kunden
vorgenommen Änderungen kann das Zertifikat entzogen werden,
wenn nunmehr die strengen Vergaberichtlinien nicht mehr
eingehalten sind.
5.3.2 Änderungen
in der Herstellung, können zur Aberkennung des Zertifikates führen. Vor der
weiteren Verwendung des Zertifikates ist ein erneutes,
kostenpflichtiges Zertifizierungsverfahren durchzuführen.
Für die Erweiterungsprüfungen werden jedoch nur die Kosten
der Verlängerungsprüfung berechnet.
5.4 Folgen des Missbrauchs
5.4.1
Das Halal-Zertifikat unterliegt dem ausschließlichen
Urheberrecht der m-haditec GmbH
& Co. KG, zugleich ist es
wettbewerbs- und markenrechtlich geschütztes Zeichen der m-haditec GmbH
& Co. KG. Missbraucht der Kunde das
Zertifikat, etwa durch Einbindung desselben auf einer
anderen, nicht zertifizierten Ware oder verstößt er nach der
Zertifizierung gegen Informationspflichten gegenüber der m-haditec GmbH
& Co. KG, so ist die m-haditec GmbH
& Co. KG
berechtigt, das weitere Führen des Zertifikates zu
untersagen.
5.4.2 Erstattungen
von Zertifizierungskosten erfolgen im Falle des Widerrufes
nicht. Nach Eingang des Widerrufs zur Führung des
Zertifikates hat der Kunde jede weitere Verwendung mit
sofortiger Wirkung zu unterlassen und die zur Verfügung
gestellten Daten zur Einbindung des Halal-Zertifikates zu
vernichten.
5.4.3 Die
rechtsmissbräuchliche Nutzung des Zertifikates wird mit
aller Konsequenz für den Kunden verfolgt werden.
5.5 Kunden und
Vergabevorbehalt
5.5.1
Die m-haditec GmbH
&
Co.
KG behält sich die Ablehnung
der Erteilung des Zertifikates vor. Das Zertifikat kann auch
für Waren verweigert werden, deren Inhalt die Vergabekriterien
formal erfüllen. Eine Ablehnung kann insbesondere
ausgesprochen werden, wenn sonstige Waren des Kunden gegen
Sitten und Anstandsgebote verstoßen.
5.5.2
Kundenanträge, denen die für
die weitere Bearbeitung oder Vergabe erforderlichen Daten
fehlen oder deren Daten unvollständig sind, können
zurückgewiesen werden.
5.5.3 Ein Rechtsanspruch auf
Erteilung des Zertifikates besteht in Falle der Ablehnung
oder der Nichtzahlung der Zertifizierungsrechnung nicht.
5.5.4
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Zusendung des
Zertifikates können nur geltend gemacht werden, wenn die
Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist.
6. Zahlung
6.1
Unsere Rechnung wird fällig und zahlbar ohne Abzug mit
Rechnungsstellung, soweit nicht besondere schriftliche
Vereinbarungen getroffen sind.
6.2 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen und erfolgloser
Nachfristsetzung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Mahnkosten und Gebühren gehen zu
lasten des Auftraggebers.
6.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den
Zahlungspflichtigen werden alle offen stehenden Forderungen
sofort fällig.
6.4 Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur
nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht
aber an zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel,
Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
6.5 Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
sind wir berechtigt, die Leistung bis zur Erfüllung zu
verweigern. Bei Verweigerung des Kunden oder fruchtlosem
Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten, die
Arbeiten einstellen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
6.6 Wir sind berechtigt, ein dem Käufer zustehendes Guthaben
auf unsere Forderungen anzurechnen. Die Aufrechnung und die
Zurückhaltung wegen Gegenansprüchen des Käufers ist
ausgeschlossen, sofern dieselben von uns nicht schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig tituliert sind.
7.
Widerruf
7.1. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufes oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
m-haditec GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Gürhan Özoguz
Georg-Wulf-Str. 15
28199 Bremen.
info@m-haditec.de
Fax: 0421 3331667
7.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang
Ende der
Widerrufsbelehrung
8. Ende des
Vertrages
8.1.
Beantragt der Kunde vor Ablauf des Vertrages die
Verlängerung des Rechtes zum Führen des Zertifikates nicht,
so hat er die weitere Verwendung bei Vertragsablauf
einzustellen. Er wird mit dem Tage des Ablaufes des
Zertifizierungszeitraumes aus der Verwenderdatenbank
entfernt.
8.2.
Die
Vertragsgestaltung im Einzellfall und der Ablauf des
Zertifizierungsverfahrens ergibt sich verbindlich aus den
besonderen Zertifizierungsbedingungen.
9.
Vergabekatalog
9.1
Der für die einzelnen Halal-Zertifikate vorgesehene
Vergabekatalog wird ausschließlich von der m-haditec GmbH
&
Co. KG festgelegt. Dieser Vergabekatalog kann Änderungen
unterliegen, die berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch
auf einen bestimmten Zertifizierungsumfang hat der Kunde
nicht. Es ist beabsichtigt, den Kunden von Änderungen des
Vergabekataloges auch nach seiner Zertifizierung in Kenntnis
zu setzen.
10. Haftung
10.1.
Das Halal-Zertifikat wird für den Zustand der Ware des Kunden
am Tage der Vergabeprüfung verliehen. Falls möglich wird ein
Muster (nicht bei Lebensmitteln) der Ware des
Kunden zu den Prüfunterlagen genommen. Eine Haftung für
die Richtigkeit der Kundenangaben ist ausgeschlossen. Die
Ware des Kunden ist nur
für den Tag der Zertifizierung mit den Vergaberichtlinien
abgeglichen.
10.2. Die Gewährleistungspflicht für
die Leistungen der m-haditec GmbH
&
Co. KG beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung.
10.3. Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten
haftet die m-haditec GmbH
&
Co. KG nicht. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
10.4. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden.
10.5.
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vetragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir haften nicht für
Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen
Gewinn, es sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von
uns zugesicherten Eigenschaften. Ein Schadensersatzanspruch
besteht nicht, sofern die Ursache des Schadens in Vor- bzw.
Nachleistungen von Dritten, Anweisungen des Auftraggebers
begründet ist.
11. Schlussbestimmungen, Gerichtstand
11.1.Die Dienstleistung der
m-haditec GmbH
& Co. KG betreffend des Halal-Zertifikates
werden ausschließlich in deutscher Sprache erbracht. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
Bremen. Das Gleiche gilt auch, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
Stand Juli
2005 |